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Nationale Standards für Außenbordmotoren

Die nationale Norm für tragbare Kraftstoffsysteme für Außenbordmotoren von Kleinbooten hat die folgenden spezifischen Inhalte:


1 Geltungsbereich

Diese Norm legt die Konstruktions-, Material- und Prüfanforderungen für tragbare Kraftstoffsysteme mit einer Nennkapazität von 27 l oder weniger für Außenbordmotoren fest, die auf Booten mit einer Länge von 24 m oder weniger zum Transport und zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten installiert sind.

Diese Norm gilt nicht für Druckkraftstoffsysteme.


2. Definition


2.1 Brennbare Flüssigkeit

Der Flammpunkt liegt unter 60 Grad (Closed-Cup-Test) und bei 38 Grad liegt der Ricci-Vergasungsdruck unter 280 kPa (Absolutdruck) der Flüssigkeit.

2.2 Tragbarer Kraftstofftank

Ein Kraftstofftank zum Transportieren und Lagern von brennbaren Flüssigkeiten mit einem Fassungsvermögen von 27 l oder weniger, der Teil des tragbaren Kraftstoffsystems wird.

2.3 Tragbares Kraftstoffsystem

Es wird zum Anschluss an das Kraftstoffsystem des Außenbordmotors verwendet und ist ein System, das aus einem tragbaren Kraftstofftank mit einem Tankdeckel, einer Entlüftung, einem Kraftstoffanschluss, einer Kraftstoffleitung und entsprechendem Zubehör besteht.


3. Allgemeine Anforderungen


3.1 Der tragbare Kraftstofftank sollte so konstruiert sein, dass er sich leicht bewegen und auf dem Boot befestigen und beim Nachfüllen außerhalb des Bootes leicht zerlegen lässt.

Hinweis: „Tragbarer Kraftstofftank“ wird im Folgenden als „Kraftstofftank“ bezeichnet.

3.2 Das Gesamtvolumen des Kraftstofftanks sollte mindestens 5 Prozent des Nennkapazitätsausdehnungsraums an der normalen Betankungsposition bei 20 Grad betragen. Die Öffnungsposition der Betankungsöffnung sollte den Expansionsraum nicht blockieren, wenn sich der Briefkasten in seiner normalen Betankungsposition befindet.

3.3 Ein Entlüftungsrohr, das automatisch oder manuell geschlossen werden kann, sollte in der tragbaren Heizölanlage vorhanden sein.

3.4 Bei Kraftstofftanks mit bleifreiem Benzin sollte der minimale Innendurchmesser des Kraftstoffeinfüllstutzens 21,5 mm und der maximale Innendurchmesser 23,5 mm betragen. Bei Kraftstofftanks für andere Kraftstoffe sollte der Innendurchmesser des Kraftstoffeinfüllstutzens größer als 30 mm sein.

3.5 Wenn sich der Kraftstofftank in normaler Gebrauchs- oder Lagerposition befindet, sollten alle Öffnungen des Kraftstofftanks höher als der Kraftstoffstand sein und eine flüssigkeits- und luftdichte Abdeckung haben.

3.6 Der Kraftstofftank sollte so konstruiert sein, dass er mit einer Hand getragen werden kann.

3.7 Die Form des Kraftstofftanks sollte nicht leicht zu stapeln sein.

3.8 Die Konfiguration von Materialien, die in tragbaren Heizölsystemen verwendet werden, sollte ihre galvanische Korrosion unter normalen Meeresbedingungen minimieren.

3.9 Das synthetische Gummimaterial der Kunststoffbox sollte ein UV-Schutzmittel enthalten.

3.10 Die Farbe des Kraftstofftanks sollte rot sein.

3.11 Der Kraftstofftank sollte ein Symbol haben, das anzeigt, welcher Kraftstoff in dem wohlbekannten System verwendet wird.

3.12 Wenn Metallmaterialien zur Herstellung von Kraftstofftanks verwendet werden, sollten Schweißmaterialien mit einem Schmelzpunkt unter 450 Grad nicht verwendet werden.

3.13 Wenn das Boot mit einem tragbaren Kraftstoffsystem für Außenbordmotoren ausgestattet ist, sollte das Eignerhandbuch die in Anhang A (Erinnerung) aufgeführten Inhalte enthalten. Siehe Anhang B (Notierter Anhang) für die Bedienungsanleitung.


4. Identifizierung


Es gibt entsprechende Schilder mit den folgenden:

a) Logo oder Name des Herstellers;

b) Nennkapazität, L;

c) Sternzeichen;

d) Herstellungsjahr, ausgedrückt durch Zahlen oder Codes;

e) GB/T 18571, die Mindesthöhe der Zeichen sollte 4 mm betragen;

f) Symbol des Kraftstofftyps, die Mindesthöhe beträgt 25 mm;

g) Brandschutzzeichen, die Mindesthöhe beträgt 25 mm


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